AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 17.10.2018)
§ 1 Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausnahmslos alle Aufträge führen wir zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche wir hiermit nicht anerkennen, auch wenn wir Ihnen nicht schriftlich widersprechen, sind für uns unverbindlich. Sie gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Dies gilt nicht für Sondervereinbarungen wie z. B. Leistungsverzeichnisse. Die AGB gelten mit der schriftlichen Bestätigung unserer Angebote (Auftragsbestätigung), jedoch spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung als angenommen. Gegenbestätigungen mit Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote und Preise Alle Angebote und Preisauskünfte sind unverbindlich und gelten 30 Tage. Der Kunde ist soweit nicht anders vereinbart 30 Tage an seine Auftragsbestätigung (Bestellung §145 BGB) gebunden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber. Sämtliche Preise sind netto kalkuliert, Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten sind im Material / Dienstleistungspreis nicht enthalten. Die Bezahlung aller Lieferungen und Leistungen hat ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen, es sei denn es bestehen andere Vereinbarungen. Bei Abholung im Werk können wir auf Barzahlung bestehen. Kleinaufträge können gegen Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Bestellers zum Versand gebracht werden. Mahnungen berechnen wir mit 5,00 €. Wir sind berechtigt jede unsere Forderungen an Dritte abzutreten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele sind wir berechtigt Verzugszinsen zu belasten. Schecks und Wechsel werden unter den üblichen Vorbehalten angenommen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen, wegen veränderter Lohn-, Material-, Betriebs- und Vertriebskosten und Kosten für die Lieferung, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Wird kein Preis vereinbart, so gelten unsere am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise.
§ 3 Schutzrechte unsererseits und Dritter und anwendungstechnische Erfüllung Wir gehen grundsätzlich und ohne Ausnahme davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz von jeglichen Urheberrechten für übermittelte Daten und bestellten Waren und Dienstleistungen ist. Werden durch die Ausführung des Vertrags insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so haftet der Auftraggeber. Er hat uns von Haftungsansprüchen Dritter frei zu stellen sowie uns anfallende Rechtskosten zu erstatten. Originale, Negative, Vorlagen, Andrucke sind uns frei Haus zu liefern. Andrucke und Datenträger werden nach der Produktion, wenn nicht anders vereinbart, vernichtet. Unsere überlassenen Skizzen und Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden oder über die erbrachte Leistung hinaus verwendet werden, wenn nicht anders vereinbart. Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich. Der Auftraggeber ist für die Prüfung unserer Produkte und Dienstleistungen auf Ihre Eignung für seine Zwecke und die Erfüllung seiner Vorstellungen und die Eigenschaften in Hinblick auf die Weiterverarbeitung (auch Montage durch uns) selbst verantwortlich. Von uns erstellte Skizzen, Pläne, Entwürfe, Texte und Vorlagen, die wir nach Ihren Angaben fertigen, sind auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Das Risiko für die Richtigkeit dieser Skizzen und Zeichnungen liegt beim Auftraggeber.
§ 4 Toleranzen und Mengenabweichungen Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen Toleranzen, bzw. dem Verwendungszweck entsprechenden Toleranzen. Ihre Vorlagen und Vorgaben werden von uns bestmöglich reproduziert, geringe Abweichungen von Darstellung und Farbe bedingt durch technische Voraussetzungen im Druck und Plottverfahren, sowie dem unterschiedlichen Farbausfall bei diversen Grundmaterialien müssen wir uns vorbehalten. Deshalb liegt auch bei solchen Abweichungen eine ordnungsgemäße Lieferung vor. Wir drucken im digitalen Lösemitteldruck 4C und, nach gestellten Daten, wenn dies nicht anders vereinbart ist. Ohne verbindliche physische Farbvorlage oder angegebene Referenztöne wie HKS, pantone, RAL und bei Unterschreitung der Liefer- und Produktionszeit (Schnellschüsse) drucken wir nach Dateiausfall. Beim Druck, nach Dateiausfall, übernehmen wir keine Gewähr für später vom Kunden festgestellte Farbabweichungen. Speziell im Sieb- und Offsetdruck behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen vor.
§ 5 Lieferung, Liefertermine und Lieferverzögerungen Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermine ausgewiesen haben sind unverbindlich. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftraggebers voraus, wie z. B. die Übermittlung der Daten, Maße, Lieferadressen etc. Wir versenden mit Spediteuren und Kurieren unseres Vertrauens und liefern „ab Werk“, d. h. die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montagepflichten, jedoch spätestens mit Verlassen unserer Betriebsstätte an den Auftraggeber über. Bei etwaigen Verspätungen besteht kein Anspruch auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug so sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden zuzüglich Mehraufwendungen geltend zu machen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem er in Verzug geraten ist. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten tragen. Mit der Bekanntgabe des Liefertermins ist die Bekanntmachung der Lieferbereitschaft gegeben. Wird die Ware 90 Tage nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, die Ware, auch wenn sie bereits bezahlt ist, zu entsorgen. Die Kosten fallen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Montageleistungen und Reisekosten Der Auftraggeber stellt sicher, das die zu bearbeitenden Flächen und/oder Gegenstände frei und ohne Einsatz von Hilfsmitteln zugänglich sind. Sollte der Zugang nur mit Hilfsmitteln möglich sein, so liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Hilfsmittel termingerecht und kostenfrei dem Auftragnehmer für die Dauer der Montageleistung zur Verfügung zu stellen. Sämtlich zu bearbeitenden Flächen sind fettfrei gereinigt am Tage der Montageleistung dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, das der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt der Auftraggeber die dafür ggf. entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. erneute Anreise, Reinigung durch den Auftragnehmer, Anmietung und/oder Beschaffung der benötigten Hilfsmittel). Die Durchführung der Montageleistung ist ggf. wetterbedingt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jegliche Montageleistung wetterbedingt nicht oder später auszuführen, die Entscheidung obliegt einzig dem Auftragnehmer, der Auftraggeber erklärt sich mit der Auftragsbestätigung hiermit einverstanden. Montageleistungen werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, grundsätzlich auf Basis tatsächlich erbrachter Leistungen dem Auftraggeber berechnet. Reisekosten werden ebenfalls auf Basis der tatsächlichen Aufwände in Rechnung gestellt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Für Anreisen mit dem KFZ werden je gefahrenem Kilometer die jeweils gesetzlich geltenden Pauschalsätze dem Auftraggeber berechnet. Weitere Reisekosten (z.B. Übernachtungen) werden auf Nachweis mit einem pauschalem Administrationszuschlag von 10,0 % je Beleg weiterberechnet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Haftung
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Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Bei Weiterverkauf tritt der Auftraggeber seine Forderungen gegen Dritte sicherheitshalber an uns ab.
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Gewährleistungsfristen: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen (Neusysteme) ein Jahr ab Ablieferung bzw. Montageabnahme. Für gebrauchte Sachen (Gebrauchtsysteme) wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
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Untersuchungspflicht: Es gelten die Pflichten des § 377 HGB. Offene Mängel müssen spätestens am 6. Werktag nach Übergabe/Versand schriftlich und mit Belegfoto gerügt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rüge bei uns.
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Nacherfüllung: Bei berechtigten Mängeln an Neuware erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, kann der Auftraggeber mindern.
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Ausschlüsse: Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder äußeren Einflüssen (z.B. mangelhafte Untergründe, Staubeinschlüsse unter 3mm, geringe Farbabweichungen ohne physische Vorlage). Unsachgemäße Änderungen durch den Kunden lassen die Gewährleistung erlöschen; die Beweislast hierfür liegt beim Kunden.
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Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung sowie die Fristverkürzungen aus Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz oder arglistig verschwiegenen Mängeln.
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Werbung: Der Auftraggeber stimmt zu, dass wir erbrachte Leistungen (Fotos der Montage/Produkte) uneingeschränkt für eigene Werbezwecke (z.B. Homepage) nutzen dürfen, sofern dem nicht schriftlich per Einschreiben widersprochen wird.
§ 8 Widerrufrecht für Privatpersonen Ein Widerrufrecht nach § 13 BGB für Privatpersonen kann nicht gewährt werden, da alle Leistungen aus dem Portfolio kundenspezifisch angefertigt und konfektioniert werden und somit unter die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB fallen.
§ 9 Datenschutz, Erfüllungsort und Gerichtsstand Die Crossline Office Solutions GmbH ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung notwendige Daten an Dritte (Banken, Partner) weiterzugeben. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel.
§ 10 Salvatorische Klausel Falls Teile dieser AGB rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
